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Hofschlachtung: Möglichkeiten & Recht

Die Hofschlachtung stellt mittlerweile eine Ausnahme dar. Die Gründe sind vielfältig und die rechtliche Situation eng.

Die Hofschlachtung war vor Jahrzehnten eine übliche Praxis. Jetzt erlebt diese Form der Produktion ein Revival und vor allem Direktvermarkter investieren in eigene Räumlichkeiten. Der Grund liegt auf der Hand: Tiertransporte sollen vermieden werden und die Möglichkeiten der Lohnschlachtung werden weniger. Ein Teufelskreislauf, den es zu durchbrechen gilt und so entstehen wieder kleine Hofschlachtstätten für die verschiedenen Tiergattungen.

Größenordnung & Behörden

Bei der Schlachtung unterscheidet man zwischen Einzelbetrieb und Gemeinschafts- anlage. Das Maximum ist so bei 30 GVE (Gemeinschaftsanlage) und 20 GVE beim Einzelbetrieb festgelegt. Die Jahresmenge darf so auch nicht 1.500 GVE und 1.000 GVE beim Einzelbetrieb überschreiten. In der Verarbeitung sind mit fünf Tonnen pro Wo- che bzw. 250 Tonnen im Jahr die Grenzen gesetzt worden. Die Schlachtung der Tiere wie Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Farmwild benötigt immer eine Zulassung im Sinne des Hygienerechts.

Ausnahme Geflügel: Unter den Bedingungen der Direktvermarktung eigener Tiere und keiner Großhandelsvermarktung können maximal 10.000 Stück pro Jahr im Rahmen einer Registrierungspflicht geschlachtet werden!

Planen, ansehen und verändern

Jedes Projekt zur Schlachtung und Ver- arbeitung am Hof braucht neben der Bau- behörde auch die/den zuständige/-n Amtstierarzt/-ärztin. Es ist in der Praxis überaus wichtig, hier bereits früh das Gespräch zu suchen und auf den Erfahrungsschatz zurückzugreifen und gemeinsam Lösungen zu suchen.

Es ist deshalb überaus wichtig mit ei- nem Plan zu beginnen. Zudem ist es sinn- voll, andere Betriebe zu besuchen und an- dere Lösungen anzuschauen. Meist baut man in Bestandsgebäuden und so sind die Anordnung und Größe der Räume oft nicht den Wünschen entsprechend und andere Lösungen müssen dienen.

Praxistipp: Wartebereich für die Tiere unbedingt vorsehen und entsprechend gestalten.

Hof- oder Weidetötung und die mobile Schlachtung

Mittlerweile sind mehrere Initiativen und Projekte rund um die Hof- oder Weidetötung bei Großtieren und der mobilen Schlachtung z. B. bei Geflügel entstanden. Diese Anlagen sind meist als Gemeinschaft geführt und ermöglichen Kleinbetrieben eine Schlachtmöglichkeit vor Ort. Diese Maßnahmen sind fachlich bereits sehr weit entwickelt, jedoch steckt die Gesetzeslage dazu noch in den Kinderschuhen. Eine Zu- sammenarbeit verschiedener politischer Parteien wurde geschlossen und erste Anträge wurden eingebracht.

Autor: Matthias Mayr

Literaturhinweis: ÖKL-Merkblatt, Nr. 53, Direktvermarktung – Schlacht- und Verarbeitungs- räume für die Vermarktung von Fleisch und Fleischwaren

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